Rente bei Wohnortverlegung nach Polen. Deutsche Staatsangehörige können problemlos ihren Wohnsitz nach Polen verlegen, wenn Sie ausreichende Existenzmittel und einen Krankenversicherungsschutz haben. Die deutsche Rente wird weiterhin in voller Höhe auf ein Konto Ihrer Wahl gezahlt. Ausnahmen davon kann es geben, wenn in Ihrer deutschen Rente Versicherungszeiten nach dem deutsch-polnischen Abkommen von 1975 enthalten sind. Ob und wie diese Zeiten Ihre Rentenzahlungen beeinflussen, kann Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger nennen. Bei Wohnortverlegung nach Polen behalten Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit!
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