Pflegeheim in Polen - die beste Wahl!

Krankenversicherung bei Wohnortverlegung nach Polen.

 

1. Versicherungsschutz.

Auch nach der Wohnortverlegung in ein Pflegeheim, Altenheim, Seniorenheim oder Seniorenresidenz in Polen bleiben Sie in Ihrer deutschen Krankenkasse versichert!

Wenn Sie den Wohnsitz nach Polen verlegen, bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland bestehen. Dazu müssen aber folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

- Sie erhalten nur Rente aus der deutschen Rentenversicherung

- Sie haben in Polen keinen eigenen Leistungsanspruch ( z.B. wegen eigener Beschäftigung ).

2. Beitragszahlung.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für das Bestehen des Versicherungsschutzes in Deutschland, dann zahlen Sie die Beträge der gesetzlichen Krankenversicherung in gleicher Höhe wie bisher.

3. Leistungen.

Bleiben Sie Mitglied der deutschen gesetzlichen Krankenkasse, dann erhalten Sie im Krankheitsfall vom örtlichem Krankenversicherungsträger alle Sachleistungen, die auch ein in Polen gesetzlich Versicherter erhällt. Ihr neuer örtlicher Versicherungsträger stellt alle anfallenden Kosten Ihrer deutschen Krankenkasse vor. Die Abrechnung erfolgt in Höhe der tatsächlichen Kosten oder im Rahmen einer vereinbarten Kostenpauschale.

Zu den gewährten Sachleistungen zählen u.a. ärztliche und zahnärztliche Behandlungen, stationäre Krankenhausbehandlungen, Medikamentenversorgung und Versorgung mit Hilfsmitteln.

Welche Sachleistungen Sie im Einzelnen erhalten, in welchem Zeitraum und in welchem Umfang, ist im polnischen Recht festgelegt. Das gilt auch für die Art und Weise der Sachleistungen so z.B. ob durch Anspruchnahme ohne Vorauszahlung oder mit Vorauszahlung und späterer Erstattung.

Erwähnenswert ist, daß die Zuzahlungen für Medikamente, Heil.- und Hilfsmittel, Receptgebühren u.ä. in Polen deutlich geringer sind als in Deutschland.

Wichtig! Der Krankenversicherungsträger vor Ort stellt Ihnen alle o.g. Sachleistungen zur Verfügung. Evtuelle Geldleistungen wie das Pflegegeld bekommen Sie weiterhin aus Deutschland.

4.Empfang der Sachleistungen.

Um in Polen die medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen müssen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland eine Anspruchbescheinigung E 121 (S1 ) beantragen. Sie wird nach dem Wohnortwechsel dem neuen örtlichem Krankenversicherungsträger vorgelegt.

5. Aufenthalt in Deutschland nach Wohnortwechsel.

Nach einem Wohnortwechsel können Sie bei einem vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland problemlos alle Sachleistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse empfangen. Dazu verwenden Sie einfach Ihre deutsche Krankenversicherungskarte.

6. Rückverlegung des Wohnortes nach Deutschland.

Sie können Ihren neuen Wohnort wieder zurück nach Deutschland verlegen. Dazu müssen Sie rechtzeitig Ihren örtlichen Krankenversicherungsträger über Ihr Vorhaben informieren. Er informiert Ihre Krankenkasse in Deutschland über die Beendigung der Betreung in Polen. In Deutschland angekommen, wenden Sie sich an Ihre deutsche Krankenkasse.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Polen sind mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland weitgehend gleich!

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