Pflegeheim in Polen - die beste Wahl!

Pflegeversicherung bei Wohnortverlegung nach Polen.

 

1. Versicherungsschutz.

Auch nach der Wohnortverlegung in ein Pflegeheim, Altenheim, Seniorenheim oder Seniorenresidenz in Polen bleiben Sie in Ihrer deutschen Pflegeversicherung versichert!

Bleiben Sie nach der Wohnortverlegung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland so verbleiben Sie auch automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Endet dagegen Ihre Krankenversicherung in Deutschland ( weil Sie z.B. eine Rente aus Polen beziehen ) so endet auch Ihre gesetzliche Pflegeversicherung.

2. Beitragszahlung.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für das Bestehen des Versicherungsschutzes in Deutschland, dann zahlen Sie die Beträge der gesetzlichen Pflegeversicherung in gleicher Höhe wie bisher.

3. Leistungen.

Die beschriebenen Leistungen bei Krankheit (siehe Krankenversicherung, Pkt.3 Leistungen) gelten auch für die Sachleistungen in der Pflege. Für Sie bedeutet das, daß Sie alle angebotenen Pflegesachleistungen erhalten, die nach dem polnischen Recht gewährt werden.

Beziehen Sie bereits Geldleistungen der deutschen Pflegeversicherung (Pflegegeld der Stufe 1 bis 3) so werden diese weiter auf ein Konto Ihrer Wahl gezahlt.

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